Bayerisches Kinderbildungs und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) einschließlich Ausführungsverordnung:
Der Landesgesetzgeber hat Näheres über Inhalt und Umfang der Kindertagesbetreuung im BayKiBiG geregelt und die Grundlagen für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege geschaffen.
Im BayKiBiG einschließlich Ausführungsverordnung sind verbindliche Bildungs- und Erziehungsziele und Förderkriterien für eine kommunale und staatliche Förderung (kindbezogene Förderung, Investitionskostenbezuschussung) beschrieben.
Bayerischer Bildungs- und Erziehungsplan (BayBEP)
Im Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (BayBEP), der zugehörigen Handreichung für die unter Dreijährigen und den Bayerischen Bildungsleitlinien (BayBL) sind Wege aufgezeigt, die beschriebenen Ziele des BayKiBiG zu erreichen.