Bäume und Sträucher zurückschneiden!
Bäume, Sträucher und Hecken dürfen nicht in Gehwege oder Straßen ragen!
Hinweis- und Verkehrsschilder sowie Straßenlampen müssen ebenfalls freigeschnitten werden.
In der Höhe beträgt das Lichtprofil (Durchgangs- bzw. Durchfahrtshöhe) im Gehwegbereich 2,50 Meter und im Fahrbahnbereich 4,50 Meter. Die seitliche Begrenzung ist die Grundstücksgrenze!
Bitte auch die Straßen und Gehwege regelmäßig kehren!
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