Die Gemeinde Oberschweinbach erhebt folgende Abgaben:
Grundsteuer A:
Hebesatz 350 %
Grundsteuer B:
Hebesatz 350 %
Gewerbesteuer:
Hebesatz 315 %
Hundesteuer:
- für den ersten Hund 70,00 € pro Jahr
- für den zweiten Hund 120,00 € pro Jahr
- für jeden weiteren Hund 150,00 € pro Jahr
- für jeden Kampfhund 700,00 € pro Jahr